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BFH 15.09.2004 I R 16/04, NWB 7/2005 S. 54

Gewerbesteuer | Keine Kürzung des Gewerbeertrags um verdeckte Gewinnausschüttung aus dem EK 04

Nach dem NWB MAAAB-42772 ist der Gewinn aus Gewerbebetrieb nicht gemäß § 9 Nr. 2a GewStG um eine verdeckte Gewinnausschüttung zu kürzen, für die Eigenkapital i. S. des § 30 Abs. 2 Nr. 4 KStG 1991 als verwendet gilt. Dazu führt der Senat weiter aus: Eine verdeckte Gewinnausschüttung, die aus Einlagen der Anteilseigner i. S. des § 30 Abs. 2 Nr. 4 KStG 1991 und damit aus bei der Kapitalgesellschaft nicht belasteten Teilbeträgen gespeist wird, ist wie entsprechende Liquidationsraten oder vergleichbare Ausschüttungen kein Gewinnanteil, sondern die Rückzahlung von Einlagen, die das Eigenkapital der Kapitalgesellschaft in nach dem abgelaufenen Wirtschaftsjahren erhöht haben. Dass diese Rückzahlung nicht „offen”, sondern in Gestalt einer verdeckten Gewinnausschüttung erfolgt, ändert daran ebenso wenig, wie auch eine „offene” Rückgewähr von Ges...