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BFH Beschluss v. - VIII B 18/89

Tatbestand

Im Beschwerdeverfahren ist nur noch summarisch zu prüfen, ob der Verlustanteil der Kommanditistin U GmbH & Co. KG in Höhe von 400 000 DM ausgleichbar bzw. gemäß § 10d des Einkommensteuergesetzes (EStG) abziehbar ist oder ob es sich insoweit nur um einen gemäß § 15a EStG verrechenbaren Verlustanteil handelt.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1991 S. 529
BFH/NV 1991 S. 529 Nr. 8
ZAAAB-43154

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