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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - II 510/03 EFG 2005 S. 705

Gesetze: EStG § 26, EStG § 26b, EStG § 33a Abs. 1

Steuerliche Behandlung eingetragener Lebenspartnerschaften

Leitsatz

Eingetragene Lebenspartner werden nicht zusammen veranlagt. Die geleisteten Unterhaltsaufwendungen werden nach § 33a Abs. 1 EStG berücksichtigt.

Fundstelle(n):
DB 2005 S. 1194 Nr. 22
DStRE 2005 S. 501 Nr. 9
EFG 2005 S. 705
EFG 2005 S. 705 Nr. 9
EAAAB-43404

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