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FG des Saarlandes Urteil v. - 1 K 240/00

Gesetze: BewG 1991 § 136 Nr. 3 Buchst. a S. 2, GG Art. 3 Abs. 1

Aufteilung des Einheitswerts des Betriebsvermögens zwischen den in den alten und den in den neuen Bundesländern belegenen Betriebsstätten

Einheitswert des Betriebsvermögens zum

Leitsatz

1. Primärer Zweck der Vorschrift des § 136 Nr. 3 Buchst. a Satz 2 BewG ist die Privilegierung des im Beitrittsgebiet belegenen Betriebsvermögens. Die Vorschrift ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

2. Aufteilungsmaßstab für den Einheitswert des Betriebsvermögens ist auch dann das Verhältnis der Arbeitslöhne, wenn das Aufteilungsergebnis dem Zweck der Vorschrift deswegen nicht entspricht, weil trotz erheblichen Betriebsvermögens im Beitrittsgebiet nur geringe Arbeitslöhne in den dort belegenen Betriebsstätten gezahlt werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
KAAAB-43428

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