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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 5 K 1429/02

Gesetze: EStG § 33

Ausstattungskosten der neuen Wohnung keine abziehbaren Umzugskosten

Leitsatz

Bei einem krankheitsbedingten Umzug sind Aufwendungen für die Ausstattung der neuen Wohnung mangels Zwangsläufigkeit nicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. Lediglich die Kosten für die Anschlüsse an das Energie- und Versorgungsnetz der neuen Wohnung sowie für den Aufbau der Möbel sind mit dem Umzug untrennbar verbunden. Hinsichtlich der Höhe dieser Aufwendungen stellt der Pauschbetrag für sonstige Umzugsauslagen gem. § 10 BUKG einen sachgerechten Schätzungsmaßstab dar.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2004 S. 319 Nr. 6
UAAAB-43604

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