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FG München Urteil v. - 2 K 1749/01 EFG 2005 S. 579

Gesetze: AO § 26 S. 2AO § 195 S. 2AO § 195 S. 1AO § 367 Abs. 3 S. 1BpO § 5 Abs. 1FGO § 63 Abs. 3

Zuständigkeit für Einspruch gegen Prüfungsanordnung bei Übertragung der Prüfung auf anderes Finanzamt

Wird einer örtlich nicht zuständigen Behörde der Erlass der Prüfungsanordnung und die Betriebsprüfung übertragen, so hat die örtlich zuständige Behörde über den Einspruch gegen die Prüfungsanordnung zu entscheiden

Leitsatz

Wird einer örtlich nicht zuständigen Behörde der Erlass der Prüfungsanordnung und die Betriebsprüfung übertragen (§ 195 S. 2 AO), so hat die örtlich zuständige Behörde über den Einspruch gegen die Prüfungsanordnung zu entscheiden.

Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 579
EFG 2005 S. 579 Nr. 8
NWB-Eilnachricht Nr. 39/2005 S. 3299
FAAAB-43635

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