Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BBK 5/2005 S. 4477

Keine Entfernungspauschale bei Fahrten zwischen Wohnung und wechselnden Einsatzstellen bei Sammelbeförderung

In Fällen der Einsatzwechseltätigkeit ist der jeweilige Einsatzort Arbeitsstätte des Arbeitnehmers i. S. von § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG. Entspricht die Entfernung zum Einsatzort nicht der typischen Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (mehr als 30 km), sind Werbungskosten für die ersten drei Monate in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen abziehbar. Die Entfernungspauschale kommt nicht zur Anwendung. In Fällen der Einsatzwechseltätigkeit und kostenloser Sammelbeförderung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber zum Einsatzort scheidet gem. nrkr. die Anwendung der Entfernungspauschale generell aus (BFH-Az.: VI B 37/04). ▶ Anmerkung: Mit Wirkung vom ist § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 3 EStG eingefügt worden. Daher ist von diesem Zeitpunkt an in Fällen einer steuerfreien Sammelbeförderung nach § 3 Nr. 32 EStG der ...