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FG des Saarlandes  v. - 1 K 111/01

Gesetze: EStG § 33 Abs. 1EStG § 33 Abs. 2

Kosten eines Zivilprozesses wegen des Zugewinnausgleiches nach der Ehescheidung keine außergewöhnliche Belastung

Einkommensteuer 1997

Leitsatz

Als Folge einer Ehescheidung anfallende Kosten für ein gesondertes zivilgerichtliches Verfahren betreffend den Zugewinnausgleich sind nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar.

Fundstelle(n):
BAAAB-43898

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