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BFH 04.11.2004 III R 61/03, NWB 10/2005 S. 77

Eigenheimzulage | Maßgeblichkeit des ursprünglichen Bauantrags trotz späteren Verlängerungsantrags oder Nachtragsantrags

Das NWB UAAAB-43964 lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Für die Anwendung des EigZulG anstelle des § 10e EStG ist bei der Herstellung genehmigungsbedürftiger Objekte auf den Zeitpunkt des ursprünglichen Bauantrags abzustellen und nicht auf einen späteren Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der aufgrund des ursprünglichen Bauantrags erteilten Baugenehmigung oder auf eine Nachtragsgenehmigung, sofern keine Veränderung hinsichtlich wesentlicher baurechtlicher Merkmale vorliegt. (2) Die baurechtliche Behandlung eines Nachtragsantrags ist für das Zulagenverfahren zwar nicht rechtsverbindlich. Ihr kommt jedoch eine indizielle Bedeutung zu. (3) Die vom BFH zum InvZulG entwickelten Kriterien für die Beurteilung des maßgebenden Bauantrags sind auch geeignet, für § 19 Abs. 4 EigZulG als Abgrenzungsm...