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BGH 24.02.2005 I ZR 128/02, NWB 10/2005 S. 82

Rechtsberatung | Fördermittelberatung durch Unternehmensberater

Die Werbung eines Unternehmensberaters hinsichtlich der Beratung von Unternehmen über öffentliche Fördermittel und die Unterstützung bei deren Beantragung mit Angaben wie etwa „Wir helfen Ihnen bei der Auswahl des richtigen (Förder-)Programms, zugeschnitten auf ihren persönlichen Bedarf, und unterstützen Sie bei der Beantragung der Gelder durch erfahrene Evaluierungsgutachter” und „Unternehmensberater … können … helfen, Förder- oder Kreditmittel in der optimalen Kombination zu beantragen” ist wirtschaftlich notwendiger Teil sowohl bei einer Beratung zur Gründung von Unternehmen als auch bei einer begleitenden Unternehmensberatung und liegt deshalb überwiegend auf wirtschaftlichem Gebiet und bezweckt die Wahrnehmung wirtschaftlicher Belange. Sie unterfällt damit nicht dem Rechtsberatungsges...