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NWB Nr. 10 vom Seite 749

Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs

Das (L) NWB WAAAB-36053 eine mit der Software „Microsoft Excel”, einem Programm zur Tabellenkalkulation, erstellte Auflistung mit Aufzeichnungen zu Fahrten mit einem betrieblichen Kraftfahrzeug nicht als ordnungsgemäßes Fahrtenbuch i. S. des § 8 Abs. 2 Satz 4 EStG anerkannt. Zur Begründung stellt der erkennende Senat des Finanzgerichts im Wesentlichen darauf ab, dass die verwendete Software nachträgliche Änderungen weder verhindere noch hinreichend dokumentiere. Das Finanzgericht hat die Revision zugelassen. Inzwischen ist beim BFH unter dem Aktenzeichen VI R 64/04 das entsprechende Revisionsverfahren anhängig.

Die OFD Koblenz führt in ihrer Kurzinformation Einkommensteuer/Lohnsteuer Nr. 3/05 v. - S 2177/ S 2334 A wie folgt aus: Der Begriff des ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs i. S. des § 8 Abs. 2 Satz 4 EStG ist identisch mit dem des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG.

Einsprüche, die sich gegen die Nichtberücksichtigung eines in der o. a. Weise geführten elektronischen Fahrtenbuchs richten und zu deren Begründung das o. a. anhängige Verfahren angeführt wird, ruhen insoweit gemäß § 363 Abs. 2 Satz 2 AO.

Aussetzung der Vollziehung kann auf Antrag gewährt werden, weil der BFH in entsprechenden Beschwerdeverfahren mit Beschluss v. - VI B 43/0...