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FG Köln 16.9.2004 10 K 411/02, IWB 5/2005 S. 929

Einkommensteuer | USA-Aufenthalt als Berufsausbildung

(1) Kindern und Eltern kommt bei der Gestaltung der Ausbildung von Verfassungs wegen ein weiter Entscheidungsspielraum zu. Kindern muss daher zugebilligt werden, zur Vervollkommnung und Abrundung von Wissen und Fähigkeiten auch Maßnahmen außerhalb eines fest umschriebenen Bildungsgangs zu ergreifen. (2) Unter einem Berufspraktikum sind solche Maßnahmen zu verstehen, bei denen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen vermittelt werden, die als Grundlage für die Ausübung des angestrebten Berufs geeignet sind. Deshalb ist erforderlich, dass ein sachkundiger verantwortlicher Ausbilder bestellt ist, der den Auszubildenden anleitet, belehrt und ihn mit dem Ziel unterweist, ihm die für den angestrebten Beruf notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, ohne dass all...