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IWB Nr. 5 vom Seite 241 Fach 10 International Gr. 1 Seite 152

ICC: Regeln für den internationalen Datentransfer

von Rechtsanwalt Klaus Vorpeil, Gau-Bickelheim

Die Internationale Handelskammer (ICC) hat im November 2004 einen Bericht über Regeln für Gesellschaften für den internationalen Transfer personenbezogener Daten veröffentlicht. Dieser enthält Leitlinien über die Entwicklung und Einführung verbindlicher Regeln für Gesellschaften, um eine unter rechtlichen Gesichtspunkten für die Praxis brauchbare Grundlage für den internationalen Datentransfer zu schaffen.

Ziel der EU-Richtlinie 95/46/EC ist der Schutz der Privatsphäre sowie des allgemeinen Persönlichkeitsrechts natürlicher Personen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist danach nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Außerdem werden Regelungen getroffen, nach denen der grenzüberschreitende Austausch von Daten möglich ist. Eine Übermittlung personenbezogener Daten in ein Drittland, d. h. außerhalb der EU, darf danach nur dann erfolgen, wenn das betreffende Land einen angemessenen Schutz bietet. Im Juli 2004 hat die ICC zusammen mit sechs anderen führenden Wirtschaftsorganisationen der Europäischen Kommission die „Alternative Standard Contractual Clauses for the Transfer of Personal Data from the EU to Third Countries” zur Genehmigung ...