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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 1 K 464/00 EFG 2005 S. 876

Gesetze: EStG 1997 § 2a Abs. 1 S. 1 Nr. 6 Buchst. aEStG 1997 § 2a Abs. 1 S. 3EStG 1997 § 2a Abs. 1 S. 4EStG 1997 § 2a Abs. 1 S. 5EStG 1997 § 52 Abs. 1StÄndG 1992EStG 1990 § 52 Abs. 1 Fassung: EStG 1990 § 2a Abs. 1 S. 2

Vortragsfähigkeit von Altverlusten aus der Vermietung ausländischen Grundbesitzes nach Entfallen der zeitlichen Beschränkung

Feststellung nach § 2 a EStG zum Schluss des Veranlagungszeitraumes 1998

Leitsatz

Die zeitliche Beschränkung der Vortragsfähigkeit negativer ausländischer Einkünfte auf sieben Jahre gemäß § 2a Abs. 1 Satz 2 EStG 1990 wurde mit dem Steueränderungsgesetz 1992 aufgehoben. Der Wegfall erstreckt sich auch auf vor 1992 entstandene so genannte Altverluste. Folglich sind in die gesonderte Feststellung der verbleibenden negativen Einkünfte nach § 2a EStG zum Schluss des Veranlagungszeitraums 1998 auch nicht ausgeglichene Verluste aus der Vermietung einer in der Schweiz belegenen Ferienwohnung mit einzubeziehen, die im Veranlagungszeitraum 1991 entstanden sind.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2005 S. 741 Nr. 13
EFG 2005 S. 876
EFG 2005 S. 876 Nr. 11
DAAAB-44168

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