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BBK 6/2005 S. 4482

Keine Pflicht zur Verwendung des Vordrucks EÜR bei Betriebseinnahmen von weniger als 17 500 Euro

In BBK 5/2005 F. 8 S. 3111 hat Kölpin den neuen Vordruck EÜR vorgestellt. Stpfl., die ihren Gewinn gem. § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, müssen dieses Formular für Wj, die nach dem beginnen, ihrer Steuererklärung beifügen (§§ 60 Abs. 4, 84 Abs. 3c EStDV). Leider enthält der Beitrag auf S. 3111 in Abschn. I einen Fehler. Es muss richtig heißen: Bei Betrieben, deren Betriebseinnahmen unter der Grenze von 17 500 Euro liegen, wird es nicht beanstandet, wenn an Stelle dieses Vordrucks der Steuererklärung eine formlose Gewinnermittlung beigefügt wird. Das BMF weist darauf hin, dass in diesen Fällen die Ermittlung des Gewinns gleichwohl § 4 Abs. 3 EStG entsprechen muss. Wir bitten um handschriftliche Korrektur und bedauern den Druckfehler!

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→ BBK F. 8 S. 3111