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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - VII 320/02

Gesetze: GewStG § 12

Gewerbesteuergesetz: Dauerschulden und Gewerbekapitalsteuer

Leitsatz

1. Rückstellungen können Dauerschulden sein.

2. Es ist nicht entscheidend für die Qualifizierung von Dauerschulden, ob die Schuld fällig ist oder verzinst werden muss.

3. Auch ein als Kontokorrent geführtes Konto kann eine Dauerschuld sein.

Fundstelle(n):
UAAAB-44735

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