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Thüringer FG Urteil v. - I 63/97

Gesetze: KraftStG § 8 Abs. 1, KraftStG § 9 Abs. 1 Nr. 2, KraftStG § 8 Nr. 2, KraftStG § 9 Abs. 1 Nr. 3

Kraftfahrzeugsteuer für Kleinbus „Mazda SR 2 E 2200 Transporter / 4WD”

Leitsatz

Ein Kraftfahrzeug „Mazda SR 2 E 2200 Transporter / 4WD” (Kleinbus mit zwei zugelassenen Sitzreihen und Dieselmotor, Hubraum 2.169 ccm, Leistung 46 kW, Höchstgeschwindigkeit 117 km/h, zugelassene Nutzlast von 925 kg, verkehrsrechtlich zulässiges Gesamtgewicht von 2795 Kilogramm) ist kraftfahrzeugsteuerlich als Personenkraftwagen (PKW) im Sinne der §§ 8 Nr. 1, 9 Abs. 1 Nr. 2 KraftStG und nicht als LKW zu behandeln.

Fundstelle(n):
PAAAB-44741

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