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BFH Urteil v. - V 49/51 U

Leitsatz

Ein selbständiger Landwirt, der für eine Molkerei Milchfuhren mit seinem im übrigen in seiner Landwirtschaft beschäftigten Gespann ausführt, hat die Entgelte für die Milchfuhren als selbständiger Unternehmer im Rahmen seines landwirtschaftlichen Betriebs für sonstige Leistungen vereinnahmt. Er ist nicht als Angestellter der Molkerei anzusehen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
JAAAB-44983

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