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BFH Urteil v. - IV 77/53 S BStBl 1955 III S. 100

Leitsatz

  1. Der Senat verbleibt bei den Rechtsgrundsätzen der Entscheidung des Bundesfinanzhofs IV 197/50 U vom (Bundessteuerblatt 1951 III S. 97). Berufssportler, die ihre Tätigkeit selbständig ausüben, beziehen Einkünfte aus Gewerbebetrieb.

  2. Zum Begriff der Betriebsstätte bei Berufssportlern und Artisten.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:





Fundstelle(n):
BStBl 1955 III Seite 100
BFHE 1955 S. 257 Nr. 60
LAAAB-45937

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