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BFH Urteil v. - VI 26/55 U BStBl 1957 III S. 36

Leitsatz

Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Grundstücks für die gründliche Überholung, die Modernisierung und den Umbau gemacht worden sind, können auch nicht insoweit sofort abgezogen werden, als sie Schäden betreffen, die den Beteiligten bei Abschluß des Kaufvertrags nicht bekannt waren.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
BStBl 1957 III Seite 36
BFHE 1957 S. 92 Nr. 64
HAAAB-46287

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