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BFH Urteil v. - II 211/56 U BStBl 1957 III S. 110

Leitsatz

Wird in einem Kaufvertrag über ein Grundstück vereinbart, daß dem Veräußerer die von ihm vereinnahmten Mietvorauszahlungen verbleiben, so sind die noch nicht abgewohnten Mietvorauszahlungen als dem Veräußerer vorbehaltene Nutzungen Teil der Gegenleistung.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1957 III Seite 110
BFHE 1957 S. 288 Nr. 64
OAAAB-46477

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