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BFH Urteil v. - V 5/57 U BStBl 1959 III S. 16

Leitsatz

Ein Steuerpflichtiger, der durch schwerwiegende sachliche Mängel seiner Buchführung Anlaß zur Schätzung seines Umsatzes gegeben hat, kann nicht verlangen, daß das Finanzamt oder das Finanzgericht bei der Schätzung sämtliche vom Steuerpflichtigen ausgeführten Arbeiten nach den vorhandenen Unterlagen kalkuliert, wenn sich dieses Verlangen nicht in den Grenzen des Zumutbaren hält.

Fundstelle(n):
BStBl 1959 III Seite 16
BFHE 1959 S. 41 Nr. 68
AAAAB-46515

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