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BFH Urteil v. - II 123/55 U BStBl 1957 III S. 268

Leitsatz

Ein nach § 202 AO rechtskräftig festgesetztes Erzwingungsgeld kann auch nach Befolgung der Anordnung noch beigetrieben werden; es ist aber auf Antrag zu prüfen, ob nicht im Einzelfall die nachträgliche Einziehung eine Ermessensverletzung bedeutet.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1957 III Seite 268
BFHE 1958 S. 94 Nr. 65
KAAAB-46594

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