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BFH Urteil v. - VI 135/56 U BStBl 1957 III S. 361

Leitsatz

Führt ein Arbeitnehmer aus nicht zwingenden Gründen einen doppelten Haushalt, so können die dadurch entstehenden Mehrkosten bis zu der Höhe berücksichtigt werden, wie sie bei täglicher Heimfahrt als Fahrkosten steuerlich anerkannt würden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
BStBl 1957 III Seite 361
BFHE 1958 S. 339 Nr. 65
EAAAB-46813

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