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BFH Urteil v. - III 197/58 U BStBl 1960 III S. 205

Leitsatz

  1. Die Befreiung der fließenden Gewässer und der dem öffentlichen Verkehr dienenden künstlichen Wasserläufe von der Grundsteuer erstreckt sich nicht auf die Fischereirechte an diesen Gewässern.

  2. Fischereirechte, die nicht denselben Personen zustehen, dürfen nicht zusammen bewertet werden. Ein Fischereirecht, das an den Inhaber eines Fischereibetriebes verpachtet ist, darf nicht mit Betriebsmitteln und Gebäuden dieses Betriebes zusammen bewertet werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1960 III Seite 205
BFHE 1960 S. 550 Nr. 70
BAAAB-47154

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