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BFH Urteil v. - I 62/59 S BStBl 1961 III S. 69

Leitsatz

  1. Die für ein Organverhältnis im Sinne des Körperschaftsteuerrechts erforderliche finanzielle Eingliederung setzt voraus, daß die Obergesellschaft die Mehrheit der Anteile der Untergesellschaft selbst besitzt. Sind nur die Gesellschafter der Obergesellschaft beteiligt, liegt ein Organverhältnis nicht vor.

  2. Treu und Glauben bei Würdigung von Erklärungen der Finanzbehörden und der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung.

Fundstelle(n):
BStBl 1961 III Seite 69
BFHE 1961 S. 185 Nr. 72
WAAAB-47429

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