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BFH Urteil v. - II 176/58 U BStBl 1962 III S. 172

Leitsatz

  1. Die Vereinbarung zwischen Reedern, gewisse Schäden und Kosten, die einem von ihnen durch ein Schiff entstehen können, gemeinsam zu tragen, begründet ein Versicherungsverhältnis.

  2. Enthält ein derartiges Versicherungsverhältnis die Vereinbarung, daß für die Dauer des Liegens eines Schiffes in einem sicheren Hafen das Versicherungsentgelt nur in einer bestimmten, geringeren Höhe geschuldet ist, und wird auf Grund dieser Vereinbarung wegen des Liegens des Schiffes in einem sicheren Hafen das zunächst gezahlte Versicherungsentgelt in der vereinbarten Höhe zurückerstattet, dann ist der Erstattungsanspruch nach § 10 Abs. 1 VersStG gegeben.

Fundstelle(n):
BStBl 1962 III Seite 172
BFHE 1962 S. 459 Nr. 74
WAAAB-47588

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