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BFH Urteil v. - IV 29/64 U BStBl 1964 III S. 535

Leitsatz

Die Voraussetzungen für einen den Anspruch auf die Berliner Steuerpräferenz ausschließenden zweiten Wohnsitz sind erfüllt, wenn der Steuerpflichtige außerhalb von Berlin (West) eine Wohnung, z.B. in Gestalt eines massiven, heizbaren, den sozialen Wohnungsbaumaßnahmen entsprechend eingerichteten Einfamilienhauses innehat und dieses ihm und seiner Ehefrau mit Unterbrechungen etwa vier Monate lang zum Aufenthalt dient. Der Annahme eines zweiten Wohnsitzes steht nicht entgegen, daß der Steuerpflichtige den Mittelpunkt seines gewerblichen Betriebs und seiner familiären und gesellschaftlichen Beziehungen in Berlin (West) beibehält.

Fundstelle(n):
BStBl 1964 III Seite 535
BFHE 1965 S. 169 Nr. 80
SAAAB-47922

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