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BFH Urteil v. - VI 244/63 U

Leitsatz

  1. Zur einkommensteuerlichen Behandlung von Ausbildungs- und Unterhaltsbeihilfen, die im Hinblick auf ein künftiges Arbeitsverhältnis gewährt werden.

  2. Zahlt ein Steuerpflichtiger laufende Ausbildungs- oder Unterhaltsbeihilfen, die zur Zeit der Zahlung für ihn Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit oder sonstige Einkünfte waren, zurück, so sind die Rückzahlungsbeträge in der Regel negative Einkünfte.

Fundstelle(n):
RAAAB-48245

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