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BFH Urteil v. - II 7/61 S

Leitsatz

  1. Bei der Prüfung der Frage, ob ein Steuerbetrag hinterzogen ist und deshalb die Verjährungsfrist zehn Jahre beträgt, ist auch im Steuerrecht bei der Beurteilung der strafrechtlichen Verschuldensfrage in Zweifelsfällen zugunsten des Steuerpflichtigen, also des vermeintlichen Täters, zu entscheiden.

  2. Ein innerdienstlicher Aktenvermerk einer Finanzverwaltungsbehörde, der als solcher nicht nach außen zu wirken bestimmt ist, stellt keine zur Unterbrechung der Verjährung geeignete Handlung des zuständigen Finanzamts im Sinne des §147 Abs. 1 AO dar.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
YAAAB-48299

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