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BFH Urteil v. - VI 298/60 U

Leitsatz

  1. Zur einkommensteuerrechtlichen Beurteilung von Ministerialzulagen und oberstgerichtlichen Zulagen.

  2. Die Ministerialzulagen und oberstgerichtlichen Zulagen gelten keinen echten Dienstaufwand ab, sondern sind als Stellenzulagen Teil des Arbeitslohns, der aber durch § 3 Ziff. 12 EStG 1957 sachlich von der Einkommensteuer freigestellt ist.

  3. Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft und Beamte und Angestellte von Behörden können nicht unter Berufung auf § 3 Ziff. 12 Satz 1 EStG 1957 verlangen, daß ihnen bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ein angemessener Werbungskosten-Pauschbetrag berücksichtigt wird.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
IAAAB-48812

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