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BFH Urteil v. - IV 391/62 U

Leitsatz

Ein eigenen Wohnzwecken aller Gesellschafter einer Gesellschaft dienender Grundstücksteil kann jedenfalls dann nicht als gewillkürtes Betriebsvermögen der Gesellschaft behandelt werden, wenn dieser Teil überwiegt und die Gesellschafter ihn in gleichem Umfang zu Wohnzwecken nutzen.

Fundstelle(n):
ZAAAB-48828

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