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BFH Urteil v. - VII 22/62 S

Leitsatz

  1. Der Senat hält auch nach erneuter Prüfung im Ergebnis an der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Auslegung des § 131 AO und den sich daraus ergebenden Folgerungen für die steuergerichtliche Nachprüfung fest.

  2. Verstößt die Einziehung einer Steuerforderung gegen die Grundsätze von Treu und Glauben, so ist im Verfahren über Erlaß oder Erstattung aus Billigkeitsgründen nur die eine Entscheidung möglich, daß die Steuer zu erlassen bzw. zu erstatten ist.

Fundstelle(n):
WAAAB-48894

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