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BFH Urteil v. - IV 305/63 U

Leitsatz

Die Beamten der Veranlagungsdienststelle brauchen den Inhalt der Einheitswertakten in der Regel nicht zu kennen. Im Hinblick auf den Wortlaut des § 222 Abs. 1 Ziff. 1 und 2 AO, nach dem es auf das "Bekanntwerden" neuer Tatsachen ankommt, sind an die Aufklärungspflicht der Veranlagungsbeamten keine zu strengen Anforderungen zu stellen.

Fundstelle(n):
MAAAB-48893

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