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BFH Urteil v. - VI 13/64 S

Leitsatz

  1. Der Streit um das Konkursvorrecht einer Steuerforderung nach § 61 Nr. 2 KO ist vor den ordentlichen Gerichten auszutragen. Der Senat tritt den entgegenstehenden Grundsätzen des Urteils IV 71/57 U vom (BStBl 1958 III S. 201, Slg. Bd. 66 S. 527) nicht bei.

  2. Zur Behandlung von Steuerforderungen im Konkursverfahren.

Fundstelle(n):
VAAAB-48945

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