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BFH Urteil v. - VI R 27/66

Leitsatz

  1. Die Ausschlußfrist des § 152 Abs. 3 AO beginnt erst zu laufen, wenn der Steuerpflichtige die anspruchsbegründenden Tatsachen kennt oder kennen muß.

  2. Eine solche Kenntnis wird nicht durch jeden rechtlichen Zweifel ausgeschlossen. Das Risiko einer unrichtigen rechtlichen Beurteilung trifft vielmehr den Steuerpflichtigen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
UAAAB-49589

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