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BFH Urteil v. - II 140/63

Leitsatz

  1. Die Übereignung des bisherigen Schulgrundstücks einer Gemeinde an eine Religionsgesellschaft, die auf diesem Grundstück eine Privatschule (Ersatzschule) betreibt, ist nicht durch einem Übergang von Aufgaben im Sinne des §4 Abs. 1 Nr. 5 GrEStG veranlaßt.

  2. Bei der Berechnung der Gegenleistung kann der Wert der dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen nicht deshalb außer Ansatz bleiben, weil der Käufer durch früheres Entgegenkommen des Verkäufers zu diesem Zugeständnis veranlaßt wurde.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
UAAAB-49806

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