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BFH Urteil v. - VII B 13/66

Leitsatz

Es bestehen ernstliche Zweifel im Sinne des § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO an der Rechtsmäßigkeit eines Abschöpfungsbescheids, durch den Rückstände von der Tapiokastärkeherstellung auf Grund des BdF-Erlasses vom  III B/6 - Z 1235 - II - 122/65 der Tarifnr. 11.06 (A) des Abschöpfungstarifs zugewiesen wurden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
CAAAB-49825

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