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BFH Urteil v. - VI R 83/67

Leitsatz

Sogenannte Zehrgelder, die der Arbeitgeber in geringer Höhe an ständig im Außendienst mit Arbeiten am Gleis- und Rohrleitungsnetz einer Stadtgemeinde beschäftigte Arbeitnehmer wegen des Fehlens notwendiger sozialer Einrichtungen zahlt, sind als Auslagenersatz lohnsteuerfrei.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
JAAAB-49892

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