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BFH Urteil v. - VI R 33/66

Leitsatz

  1. Pensionszahlungen des Arbeitgebers sind Einkünfte des früheren Arbeitnehmers im Sinn des § 19 Nr. 2 EStG auch dann, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer mit unbedeutenden Gehaltskürzungen für den Erwerb des Pensionsanspruches herangezogen hatte.

  2. Für eine solche Beurteilung kann bereits der Umstand sprechen, daß der gekürzte Gehaltsteil nicht der Lohnsteuer unterworfen worden war.

Fundstelle(n):
PAAAB-50041

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