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BFH Urteil v. - V R 112/67

Leitsatz

  1. Die Bindung des FG bei aufhebenden Urteilen erstreckt sich nicht nur auf die der Aufhebung zugrunde liegenden, sondern auch auf die anläßlich der Zurückverweisung vom BFH vertretene rechtliche Beurteilung.

  • Legt das FA dem Steuerbescheid die in einer Steuererklärung als steuerfrei bezeichneten Umsätze von erheblicher Höhe ungeprüft zugrunde, so muß es den mit diesen Umsätzen zusammenhängenden Sachverhalt als bekannt gegen sich gelten lassen.

Fundstelle(n):
YAAAB-50372

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