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BFH Urteil v. - I R 28/68

Leitsatz

Führt ein Steuerpflichtiger eine neue Tatsache erstmals in dem Klageverfahren gegen einen Berichtigungsbescheid ein, der auf Grund einer Betriebsprüfung nach § 222 Abs. 1 Nr. 1 AO ergangen ist, so kann sie in der Regel nicht mehr im Sinne des § 222 Abs. 1 Nr. 2 AO als durch eine Betriebsprüfung bekanntgeworden angesehen werden.

Fundstelle(n):
FAAAB-50387

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