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BFH Urteil v. - VI R 60/68

Leitsatz

  1. Für die Beurteilung, ob ein geschiedener Ehegatte gegenüber dem früheren Ehegatten im Sinn des § 12 Nr. 2 EStG eine gesetzlich unterhaltsberechtigte Person ist, ist der Schuldspruch im Scheidungsurteil allein maßgebend.

  2. Zuwendungen an eine gesetzlich unterhaltsberechtigte Person sind nach § 12 Nr. 2 EStG selbst dann nicht abziehbar, wenn sie auf einer vor Eintritt der gesetzlichen Unterhaltspflicht getroffenen besonderen Vereinbarung beruhen.

Fundstelle(n):
AAAAB-50636

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