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BBK 7/2005 S. 4487

Keine Abzinsung von Sozialplanverpflichtungen für Wj bis

Verbindlichkeiten bzw. Rückstellungen für Zahlungsverpflichtungen aus einem Sozialplan mit Laufzeiten von 12 Monaten und mehr sind nach der bis zum geltenden Rechtslage nicht abzuzinsen, da mangels einer anspruchsbegründenden Gegenleistung der Arbeitnehmer in der Fälligkeitsregelung kein verdecktes Kreditgeschäft gesehen werden kann (nrkr. , BFH-Az.: I R 1/05).

[KA]