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BFH Urteil v. - I 129/59 S BStBl 1962 III S. 497

Leitsatz

  1. Der I. Senat schließt sich der Entscheidung des III. Senats III 279/58 S vom (Slg. Bd. 74 S. 385) zur Rechtsmittelbefugnis der Gemeinden gegen Grundsteuermeßbescheide auf Grund des Art. 19 Abs. 4 GG für die Gewerbesteuer an.

  2. Hat das Finanzamt den Gewerbesteuermeßbetrag aus Billigkeitsgründen nach § 131 Abs. 1 Satz 2 AO ohne Zustimmung der Gemeinde niedriger festgesetzt, so ist es auf Verlangen der Gemeinde unabhängig von der Rechtskraft des Bescheides verpflichtet, diesen Bescheid durch einen neuen, die Billigkeitsmaßnahme nicht berücksichtigenden Bescheid zu ersetzen.

  3. Die Gemeinde kann ihren der Verpflichtung des Finanzamts (Ziff. 2) entsprechenden Anspruch nicht in einem Verfahren vor den Finanzgerichten durchsetzen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
BStBl 1962 III Seite 497
BFHE 1963 S. 632 Nr. 75
QAAAB-51124

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