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BFH Urteil v. - II 291/59 U

Leitsatz

Wird eine Überschuldung durch einfache Kapitalerhöhung ohne gleichzeitige Kapitalherabsetzung beseitigt, so hindert dies nicht, den ermäßigten Steuersatz nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a KVStG 1955 anzuwenden (Abweichung von dem Urteil des Reichsfinanzhofs II 432/27 vom , Slg. Bd. 22 S. 255).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
RAAAB-51274

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