Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - III 463/59 U

Leitsatz

  1. Die durch Verfügung von Todes wegen (hier: Erbvertrag) begründete Zuwendung eines Vermächtnisses kann der Erblasser nicht als Schuld absetzen. Der Vermächtnisgegenstand ist weiter dem Erblasser zuzurechnen.

  2. Eine vom Bedachten im Erbvertrage für das Vermächtnis zugesagte lebenslängliche Rente gehört beim Erblasser mit dem Kapitalwert zum sonstigen Vermögen.

Fundstelle(n):
YAAAB-51305

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen