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BFH Urteil v. - V R 100/67

Leitsatz

Der Senat hält an der Auffassung fest, daß bei der Gesamtrechtsnachfolge Herstellungs- sowie Be- oder Verarbeitungsmaßnahmen, soweit sie der Gesetzgeber nicht als steuerlich unschädlich zugelassen hat, dem weiterliefernden Unternehmer bei der Prüfung der Voraussetzungen der Großhandelsvergünstigungen zuzurechnen sind.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
IAAAB-51426

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