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BFH Urteil v. - IV R 65/67

Leitsatz

Erhält der Kaufmann früher gezahlte Schmiergelder zurück, so liegen auch dann steuerpflichtige Betriebseinnahmen vor, wenn die Schmiergelder nicht als Betriebsausgaben geltend gemacht worden sind.

Fundstelle(n):
FAAAB-51534

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