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BGH 23.11.2004 XI ZB 4/04, NWB 14/2005 S. 114

Prozessrecht | Papierstau im gerichtlichen Faxgerät

Wird eine per Telekopie übermittelte Berufungsbegründung infolge eines Papierstaus im gerichtlichen Empfangsgerät ohne die von dem Prozessbevollmächtigten unterschriebene Seite empfangen, so ist dadurch die Berufungsbegründungsfrist nicht gewahrt. In diesem Fall ist der betroffenen Partei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ().